1. Allgemeines:
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Firma Beamerverleih-Potsdam, Inh. Jens Spindler, Carl-von-Ossietzky-Str. 31 in 14471 Potsdam, nachfolgend Vermieter genannt, verbindlich. Hiervon abweichende Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
2. Mietgegenstand:
Beamer, Leinwände und Zubehör, nachfolgend Mietgegenstände genannt, bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist nicht berechtigt, Mietgegenstände an Dritte unentgeltlich oder entgeltlich weiterzugeben. Mietgegenstände werden vom Vermieter im technisch einwandfreien Zustand übergeben. Eventuelle Mängel werden im Mietvertrag festgehalten und gelten vom Mieter zum Zeitpunkt der Mitnahme als akzeptiert. Die Rückgabe erfolgt vom Mieter, abgesehen vom normalen Gebrauch laut Bedienungsanleitung, im Übergabezustand. Eventuell entstandene Schäden durch den Mieter der Mietgegenstände durch einen unsachgemäßen Gebrauch können auf Kosten des Mieters fachgerecht beseitigt werden bzw. wenn vom Mieter gewünscht auch vom Vermieter zur Reparatur beauftragt werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Mieter. Der Mieter haftet in diesem Fall auch für entgangene Folgegeschäfte bis zur Rückgabe der Mietgegenstände.
3. Mietdauer:
Die Mietzeit beginnt mit Abholung der Mietgegenstände aus den Geschäftsräumen des Vermieters und endet mit Rückgabe der Mietgegenstände durch den Mieter in den Geschäftsräumen des Vermieters. Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter später als vertraglich vereinbart, so haftet er in voller Höhe für entgangene Folgeaufträge mindestens aber in Höhe einer kostenpflichtigen Verlängerung des vereinbarten Mietzeitraumes. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit.
4. Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und sorgsam zu behandeln sowie die beiliegende Bedienungsanleitung der Mietgegenstände strikt einzuhalten. Für Schäden am Mietobjekt durch einen unsachgemäßen Gebrauch haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes. Der Mieter bestätigt mit Unterschrift des Mietvertrages, im Sinne der Nutzung, über eine rechtsgültige Privat- bzw. Geschäftshaftpflichtversicherung zu verfügen.
5. Nutzungsbedingungen Beamer:
Beamer sind vom Mieter vor Staub, Nässe und Diebstahl zu schützen. Angebrachte Sicherheitsetiketten dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Die Seriennummer des Beamers darf nicht unkenntlich oder entfernt werden. Beamer dürfen vom Mieter nicht geöffnet und Lampen nicht ausgetauscht werden. Die elektronische Passwortfunktion des Beamers darf vom Mieter nicht aktiviert bzw. dürfen vorhandene Passwörter nicht geändert werden. Die gespeicherten Lampenstunden dürfen vom Mieter nicht zurückgesetzt werden.
6. Nutzungsbedingungen Leinwände:
Leinwände sind vom Mieter vor Staub, Nässe und Diebstahl zu schützen. Rollo Leinwände, ob hängend oder stehend, müssen immer langsam aus- oder eingerollt werden und dürfen während diesen Vorgangs nicht losgelassen werden! Vor dem einrollen ist darauf zu achten, dass die Leinwand trocken sowie frei von Insekten oder sonstigen Verunreinigungen ist. Diese sind vor Rückgabe unbedingt zu entfernen. Hierzu dürfen keine chemischen Stoffe verwendet werden. Meist reicht ein durch Wasser nebelfeuchtes sauberes Tuch aus.
7. Haftungsausschluss:
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine Haftung des Vermieters aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss oder Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Der Haftungsausschluss trifft insbesondere: 1. Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Anlieferung. Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall, sofern vorhanden, einen vergleichbaren Ersatz zu liefern. 2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes. 3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei er unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Mieters.
8. Stornierung:
Der Mieter kann bis 72 Stunden vor Beginn des Mietvertrages von diesem kostenfrei zurück treten. Danach stornierte Mietverträge durch den Mieter werden mit 75% des vereinbarten Gesamtmietpreises berechnet. Sofern der Artikel innerhalb der vereinbarten Vermietung noch anderweitig vermietet werden kann, werden 25% des vereinbarten Gesamtmietpreises in Rechnung gestellt.
9. Kaution:
Mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird die vertragsgemäße Kautionsleistung fällig. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes – sofern sich dieses in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet - wieder ausgehändigt. Ansonsten wird diese vom Vermieter einbehalten und mit den entsprechenden Forderungen verrechnet.
10. Sonstiges:
Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters in Potsdam. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.05.2014